Am 01.01.2011 ist das neue Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft getreten.
Hiernach können Personen, die Leistungen nach dem SGB XII, dem SGB II oder nach § 2 AsylbLG oder für die Wohngeld oder ein Kindergeldzuschlag geleistet wird, folgende Leistungen für Ihre Kinder beantragen:
- Lernförderung
- Schulausflüge und Klassenfahrten
- Schülerbeförderung
- Schulbedarf
- Soziale und kulturelle Teilhabe
- Mittagsverpflegung
Die Leistungen können nur auf Antrag gewährt werden. Nähere Informationen erteilt Herr HERR vom Landkreis Hildesheim, Tel: 309-3491. Gleichzeitig gibt es unter www.landkreishildesheim.de Informationen. Dort können auch die o.g. Flyer bzw. die Antragsformulare heruntergeladen werden.
